Mit einem Bankdarlehen im Ausland ein Hotel kaufen
Wer im Restaurantgewerbe tätig ist, der träumt von einem eigenen Lokal, einer Bar oder einem ganzen Hotel. Dieser Traum ist zwar teuer, kann aber mit der richtigen Finanzierung zur Wirklichkeit werden.
Gaststätten, Bars und Lokale kann man überall auf der Welt besuchen und in so manch Urlaubsort kamen die Gedanken, hier heimisch zu werden. Als Tourist darf man aber nur maximal drei Monate am Stück in dem Land verweilen. Nach dieser Zeit muss entweder ein geregeltes Einkommen oder eine Arbeitsstelle nachgewiesen werden. In Hotels können Arbeitsplätze gefunden werden und auch verschiedene Lokale suchen Bedienungen. Nun hat man zwar Arbeit gefunden, aber ist immer noch von anderen abhängig und arbeitet im Angestelltenverhältnis. Will man sein eigener Chef sein, dann bleibt nur übrig ein Lokal oder Hotel zu kaufen. Dies ist aber im Ausland gar nicht so einfach, da man die Bedingungen der Banken nicht oder nur unzureichend kennt. Hier einen Kredit zu bekommen ist oft recht schwer und in manchen Ländern ausgeschlossen.
Nur wer geeignete Bürgen vorweist, darf bei den Banken einen Darlehensantrag stellen. Diese Freunde müssen in dem Land geboren worden sein und dort einen ständigen festen Wohnsitz haben. Diese Freunde sind dann die Darlehensnehmer und werden auch eingetragene Eigentümer und das ist nicht gut, denn kommt es zum Streit, dann ist alles weg, wofür man bis zu diesem Zeitpunkt gearbeitet hat. Aber es gibt ja noch die Möglichkeit im eigenen Land ein Darlehen zu beantragen und damit ein Hotel kaufen zu können. Hierfür verlangen die Banken höhere Sicherheiten als für ein Darlehen im Inland. Aber man kann es versuchen und auch schaffen, wenn die Sicherheiten vorhanden sind. Ist man im Besitz einer eigenen Immobilie, dann kann man diese als Sicherheit anbieten. Auch wertvolle Sammlungen, hohe Lebensversicherungen oder Wertpapiere werden von der Bank akzeptiert. Das Darlehen der Bank richtet sich in diesem Fall nur nach der Höhe der erbrachten Sicherheiten und wird nicht weiter aufgestockt. Reichen die Gelder des Darlehens nicht aus, dann müssen noch genügend eigene Mittel vorhanden sein. Wurde die Kaufsumme zusammengebracht, dann kann man das Gebäude im Ausland erwerben und wird auch als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. So verhält es sich nicht nur bei Gewerbeobjekten, die im Ausland gekauft werden, sollen, sondern auch bei Wohnhäusern. In Thailand gibt es beispielsweise ein Gesetz, was besagt, dass kein ausländischer Staatsbürger thailändischen Besitz erwerben darf. Will man hier sesshaft werden, dann geht es nur über Bürgen.
10.01.2011